Pflichten des Auftraggebers     

Mitwirkungspflicht ist die Verpflichtung jeder Partei die zur erfolgreichen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Beispielsweise muss der Bauherr eine behördliche Genehmigung für eine Baumaßnahme beschaffen). Solche Pflichten gelten im Baugeschehen als Nebenpflichten und sind geregelt in der Verdingungsordnung für Bauleistung.  

      
  • Informations- und Auskunftserteilung
  • Abnahme des Gutachtens, Protokolls oder der Dokumentation
  • Zahlung des Honorars und Erstattung der Auslagen
  • Achtung des Urheberrechts