Mitwirkungspflicht ist die Verpflichtung jeder Partei die zur erfolgreichen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Beispielsweise muss der Bauherr eine behördliche Genehmigung für eine Baumaßnahme beschaffen). Solche Pflichten gelten im Baugeschehen als Nebenpflichten und sind geregelt in der Verdingungsordnung für Bauleistung.
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